
Verfahren
Unter dem Thema „Verfahren“ finden die Bürger und Bürgerinnen die wichtigsten Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung und von anderen Behörden.
Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den dafür zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.
Bildungsprämien - Zuschuss für Beratungsgespräche beantragen
Anerkannte Beratungsstellen können für ihre Tätigkeit einen Zuschuss erhalten, wenn sie Interessierte über Weiterbildungsmaßnahmen informieren und Prämiengutscheine ausstellen.
Zuständige Stelle
das Bundesinstitut für Berufsbildung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Die Beratung ist
- neutral und nicht auf die Angebote bestimmter Anbieter ausgerichtet und
- kostenlos.
- Es beraten nur Beratungskräfte, die an den verpflichtenden Schulungen zur Umsetzung der Bildungsprämie teilgenommen haben.
- Ihre Beratungsstelle erhält keine weiteren öffentlichen Zuwendungen für die Prämiengutscheinberatung.
Den Zuschuss erhalten Sie für jede dokumentierte ordnungsgemäße Beratung. Dies gilt auch, wenn Sie als Ergebnis keinen Prämiengutschein ausstellen.
Verfahrensablauf
Alle Beratungsgespräche müssen Sie mithilfe der bereitgestellten Verwaltungssoftware nachweisen und Protokolle der Gespräche anfertigen. Den Zuschuss müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Entsprechende Formulare finden Sie im Internet.
Fristen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Hinweise
Bei der Beratung müssen die Beratungskräfte vor allem prüfen, ob die an einer Weiterbildung interessierten Personen
- die Maßnahme im Rahmen einer individuellen beruflichen Weiterbildung beantragen und
- die persönlichen Voraussetzungen für die Ausstellung eines Gutscheins erfüllen.
Das Protokoll der Beratung muss sowohl die Beratungskraft als auch die an einer Weiterbildungsmaßnahme interessierte Person unterschreiben.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie den Bildungsprämiengutschein direkt über das Onlinesystem ausstellen. Es müssen mindestens drei geeignete Weiterbildungsanbieter auf dem Gutschein genannt sein.
Vertiefende Informationen
Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stand: 15.12.2021
Verantwortlich: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg