Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft.
Sie erhalten anschließend entweder die Aufenthaltserlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche kann nicht verlängert werden. Die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche richtet sich nach Ihrer Berufsqualifikation und einschlägigen Voraufenthalten im Bundesgebiet:
- bei Einreise zur Arbeitsplatzsuche: bis zu 6 Monate
- nach Abschluss Ihres Studiums im Bundesgebiet: bis zu 18 Monate
- nach Abschluss Ihrer Forschungstätigkeit im Bundesgebiet: bis zu 9 Monate
- nach Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung im Bundesgebiet: bis zu 12 Monate
- nach Abschluss der Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis: bis zu 12 Monate
Hinweis: Wenn Sie sich nach Ihrer Ausreise aus Deutschland mindestens so lange im Ausland aufhalten, wie Sie zuvor aufgrund des Aufenthaltstitels zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland waren, kann die zuständige Stelle Ihnen den Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche noch einmal erlauben.