Öffentliche Bekanntmachungen

Änderung der Hauptsatzung

Änderung der Hauptsatzung

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 25.09.2023 die Abschaffung der unechten Teilortswahl beschlossen. Die Hauptsatzung der Gemeinde wurde entsprechend geändert und tritt zum 01.10.2023 in Kraft.

Hauptsatzung der Gemeinde Kappel-Grafenhausen (PDF / 1,3 MB)


Tag der Bereitstellung: 29.09.23

Öffentliche Bekanntmachung der Bürgermeisterwahl

Feststellungsbescheid Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Feststellungsbescheid Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung (PDF / 74 KB)


Tag der Bereitstellung: 20.09.23

Öffentliche Bekanntmachung Bodenrichtwerte zum 01.01.2023

Bekanntmachungstext Bodenrichtwerte (PDF / 23 KB)

Tag der Bereitstellung: 01.09.23

Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren zum Betrieb der Schutzbrunnen Kappel des Rückhalteraumes Elzmündung bei binnenseitig hohen Grundwasserständen

Einladung zu der am 31. Juli 2023, 19:30 Uhr, im Bürgersaal des Rathauses Grafenhausen stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates.

Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplans „Obergarten II“im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kappel-Grafenhausen hat am 10.07.2023 in öffentlicher Sitzung die im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellte 2. Änderung des Bebauungsplans „Obergarten II“ nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

2. Änderung des Bebauungsplans „Obergarten II“ (PDF / 377 KB)

Tag der Bereitstellung: 20.07.2023

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 10.07.2023 die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen beschlossen.

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen (PDF / 1,4 MB)

Tag der Bereitstellung: 13.07.2023

Satzung über die Kernzeit-, Hausaufgaben- und Ferienbetreuung an den Grundschulen 2023

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 10.07.2023 die Satzung über die Kernzeit-, Hausaufgaben- und Ferienbetreuung an den Grundschulen beschlossen.

Satzung über die Kernzeit-, Hausaufgaben- und Ferienbetreuung an den Grundschulen (PDF / 1,3 MB)

Tag der Bereitstellung: 13.07.2023

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung (Bekanntmachungssatzung)

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22.05.2023 die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung (Bekanntmachungssatzung) beschlossen.

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung (PDF / 746 KB) 

Tag der Bereitstellung: 03.07.2023

Einladung zu der am 10. Juli 2023, 19:30 Uhr, im Bürgersaal des Rathauses Kappel stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates.

Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ettenheim

Kreisweite Allgemeinverfügung zur Einschränkung des freien Betretens des Waldes

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen

Satzung der Gemeinde Kappel-Grafenhausen über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Neufassung „Großoberfeld“ II im Ortsteil Grafenhausen

Nach den §§ 14, 16, 17 und 18 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. I Nr. 6) hat der Gemeinderat der Gemeinde Kappel-Grafenhausen am 22.05.2023 folgende Veränderungssperre als Satzung
beschlossen:

Satzung der Gemeinde Kappel-Grafenhausen über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Neufassung „Großoberfeld“ II im Ortsteil Grafenhausen (PDF / 464 KB)

Tag der Bereitstellung: 24.05.2023

Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans Neufassung „Großoberfeld II“im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kappel-Grafenhausen hat am 22.05.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Neufassung „Großoberfeld II“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. 

Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans Neufassung „Großoberfeld II“im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB (PDF / 669 KB)

Tag der Bereitstellung: 24.05.2023

Allgemeinverfügung vom 23.02.2023 zum Schutz vor der Aviären Influenza (Geflügelpest)

Auf Grund von Art. 70 Abs. 1 Buchst. b) und Abs. 2 i. V. m. Art. 55 Abs. 1 Buchst. d) der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit sowie § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 5, § 13 Abs. 1 und 2 und § 65 der Geflügelpest-Verordnung in der Fassung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665, 2664) i. V. m. §§ 38 Abs. 11 und 6 Abs. 1 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) in der Fassung vom 21. November 2018 (BGBl. I S. 1938), das zuletzt durch Art. 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2852) geändert worden ist, des § 4 Viehverkehrsverordnung in der Fassung vom 26. Mai 2020 (BGBl. I S. 1170) und § 2 Abs. 2 des Tiergesundheitsausführungsgesetzes (TierGesAG) vom 19. Juni 2018 (GBl. S. 223) erlässt das Landratsamt Ortenaukreis folgende
Allgemeinverfügung.

Öffentliche Bekanntmachung wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserabsenkung Areal Sägemühle

Bekanntmachung wasserrechtlicher Vorhaben
 
 
Die Karl-Heinz Steiert Grundstücks GbR, Talstraße 67, 79263 Simonswald, beantragt im Zuge der Neubebauung des „Areals Sägemühle“ (südlicher Bereich) auf Gemarkung Kappel die wasserrechtliche Erlaubnis zur Durchführung einer bauzeitlichen Grundwasserhaltung mit einem Gesamtvolumen von ca. 380.000 m³ über einen Zeitraum von ca. 80 Tagen.
 
Das Landratsamt Ortenaukreis als zuständige Untere Wasserbehörde führt das Wasserrechtsverfahren durch.
 
Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen (Pläne und Beschreibungen) liegen für die Dauer eines Monats während der Sprechzeiten, beginnend vom 13. März 2023 bis einschließlich 13. April 2023 bei der Gemeinde Kappel-Grafenhausen, Rathausstraße 2, 77966 Kappel-Grafenhausen zur Einsichtnahme durch jedermann öffentlich aus.
Der Antrag und die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Kappel-Grafenhausen unter www.kappel-grafenhausen.de einsehbar.
 
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Kappel-Grafenhausen oder beim Landratsamt Ortenaukreis, Badstraße 20, Zimmer Nr. 293/1 A, 77652 Offenburg schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Antrag erheben.
 
Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, können innerhalb der Frist bei den oben genannten Stellen zu dem Plan Stellungnahmen abgeben.
 
Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert. Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.
 
Wir weisen darauf hin, dass
 
bei Ausbleiben eines Beteiligten beim Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann;
 
mit Ablauf der Einwendungsfrist bis zur Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dieser Einwendungsausschluss gilt nicht für ein sich anschließendes Klageverfahren.
 
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,
 
a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
 
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.
 
 
 
 
Kappel-Grafenhausen, den 9. März 2023                             Gemeinde Kappel-Grafenhausen
 

Wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb der Schutzbrunnen Kappel Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens

Bekanntmachung wasserrechtlicher Vorhaben
 
 
Die Gemeinde Kappel-Grafenhausen beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb der Schutzbrunnen Kappel des Rückhalteraums Elzmündung, um bei hohen Grundwasserständen außerhalb des Betriebs des Rückhalteraums die Anwesen im Tiefgestade Kappels vor Vernässung schützen zu können.
 
Das Landratsamt Ortenaukreis als zuständige Untere Wasserbehörde führt das Wasserrechtsverfahren durch.
 
Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen (Pläne und Beschreibungen) liegen für die Dauer eines Monats während der Sprechzeiten, beginnend vom 13. März 2023 bis einschließlich 13. April 2023 bei der Gemeinde Kappel-Grafenhausen, Rathausstraße 2, 77966 Kappel-Grafenhausen zur Einsichtnahme durch jedermann öffentlich aus.
Der Antrag und die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Kappel-Grafenhausen unter www.kappel-grafenhausen.de einsehbar.
 
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Kappel-Grafenhausen oder beim Landratsamt Ortenaukreis, Badstraße 20, Zimmer Nr. 293/1 A, 77652 Offenburg schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Antrag erheben.
 
Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, können innerhalb der Frist bei den oben genannten Stellen zu dem Plan Stellungnahmen abgeben.
 
Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert. Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.
 
Wir weisen darauf hin, dass
 
bei Ausbleiben eines Beteiligten beim Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann;
 
mit Ablauf der Einwendungsfrist bis zur Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dieser Einwendungsausschluss gilt nicht für ein sich anschließendes Klageverfahren.
 
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,
 
a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
 
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.
 
 
 
 
Kappel-Grafenhausen, den 9. März 2023                             Gemeinde Kappel-Grafenhausen