
Bebauungsplan „Großobferfeld I, 5. Änderung“
Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre
Der Gemeinderat der Gemeinde Kappel-Grafenhaussen hat in öffentlicher Sitzung am 23. Juli 2018 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
Großoberfeld I, 5. Änderung
im Ortsteil Grafenhausen
gefasst. Für den Geltungsbereich ist der unten abgedruckte Übersichtsplan maßgebend.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauBG ohne Durchführung eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt.
In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat eine
Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Großoberfeld I, 5. Änderung im Ortsteil Grafenhausen
beschlossen.
In seiner Sitzung am 06.07.2020 hat der Gemeinderat die am 26.07.2018 in Kraft getretene Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans "Großoberfeld I" wird um 1 Jahr verlängert.
Am 26.07.2021 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den erneuten Erlass der Veränderungssperre gem. § 17 (3) BauGB beschlossen. Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 29.07.2021.