Aktuelle Meldungen

Meldung vom 23. April 2025

Neues Zuhause? Elektronische Wohnsitzanmeldung

Sind Sie gerade innerhalb Deutschlands umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz anmelden? Das ist jetzt online und gebührenfrei möglich! Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung können Sie Ihrer Meldebehörde Ihre neue Wohnanschrift einfach online mitteilen. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung. Auch die Aktualisierung Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erfolgt über den Online-Dienst. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone. Weitere Informationen  zur elektronischen Wohnsitzanmeldung finden Sie hier .
Meldung vom 09. April 2025

Mitteilung über Baumaßnahmen im Zuge des Glasfaserausbaus Kappel-Grafenhausen

Es geht voran. Zunächst werden die Leitungen in der Straße sowie die Hausanschlüsse, d. h. die Leitungen vom Gehsteig bis zur äußeren Grundstücksgrenze verlegt. Nur auf den Privatgrundstücken der Kunden der Deutschen Glasfaser werden die Arbeiten bis zur Hauswand fortgesetzt. Hierzu wird auf den Grundstücken ein schmaler Graben ausgehoben, das Kabel verlegt und direkt wieder verschlossen.
Meldung vom 21. März 2025

Einweihung Hafner- & Raiffeisenweg

Am gestrigen Donnerstag, dem 20. März 2025, fand die Einweihung des Hafner- und des Raiffeisenweges statt. Zuerst wurde der Hafnerweg eingeweiht, an der Bürgermeister Philipp Klotz, Mitarbeiter des technischen Bauamts und Bauhofs sowie Mitglieder des ortsansässigen Arbeitskreises Historie teilgenommen haben. Bei der anschließenden Einweihung des Raiffeisenweges war überdies der Vorstandsvorsitzende der Volksbank Lahr, Peter Rottenecker, mit dabei.
Meldung vom 12. Februar 2025

Grundsteuerreform

Zwischenzeitlich wurden die Grundsteuerbescheide verschickt und Sie konnten sich über den neuen Steuerbetrag für Ihr Grundstück informieren. Manche Eigentümer werden weniger bezahlen als bisher, bei anderen Eigentümern hat sich der zu bezahlende Betrag teils drastisch erhöht. Berechnungsgrundlage ist in Baden-Württemberg ab dem 01.01.2025 der Grundstückswert. Mit wenigen Ausnahme (z.B. für Wohnbebauung, im Bereich des Denkmalschutzes und im Sozialen Wohnungsbau) bleibt die Bebauung völlig außen vor. Folge davon ist, dass für unbebaute Grundstücke eine höhere Grundsteuer fällig wird als für bebaute Grundstücke innerhalb der gleichen Bodenrichtwertzone. Aber auch große Grundstücke mit einer geringen und/oder älteren Bebauung werden im Allgemeinen stärker belastet.