Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für Grundstücke innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit sowie dem Grundstückszuschnitt, weitgehend übereinstimmen (vgl. § 196 Abs. 1 BauGB). 

Die in den Karten dargestellten Bodenrichtwerte zum Stichtag 01. Januar 2022 sind die für das Finanzamt maßgeblichen Bodenrichtwerte für die Grundsteuererklärung

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Kappel-Grafenhausen hat in seiner Sitzung am 26.01.2022 die Bodenrichtwerte auf 01.01.2022 gem. § 12 der Gutachterausschussverordnung vom 11. Dezember 1989 aufgestellt.

Die aktuellen Bodenrichtwerte können auf dieser Seite eingesehen werden. Für Rückfragen steht Ihnen selbstverständlich auch das Bauamt (Tel. 07822-86328 oder bauamt@kappel-grafenhausen.de) zur Verfügung.

Zudem können Sie die Bodenrichtwerte auch über BORIS-BW abrufen. BORIS-BW ist das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg.

So können Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in den Karten ermitteln:

Hinweis (Informationen und Handlungsempfehlungen für Grundstückseigentümer):

Ab Juli 2022 werden auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de weitere Informationen und erforderliche Daten zur Abgabe der Feststellungserklärung zu finden sein. Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann hierüber dann voraussichtlich ebenfalls zugegriffen werden. Darüber hinaus gibt es bereits jetzt auf der Webseite des Finanzministeriums ein umfassendes FAQ mit Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Grundsteuerreform sowie ein kurzes Erklärvideo für Eigentümerinnen und Eigentümer. In Ergänzung dazu können allgemeine Fragen dem virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung unter www.steuerchatbot.de gestellt werden.

Anleitungen

Anleitung "BORIS-BW" (PDF / 762 KB)
Anleitung ELSTER (PDF / 3,9 MB)
Flyer Finanzministerium Baden-Württemberg zur Grundsteuerreform (PDF / 384 KB)