Ferienprogramm

Vorwort des Bürgermeisters zum Sommerferienprogramm

Liebe Kinder und Jugendliche aus Kappel-Grafenhausen,
bereits jetzt strahlt die Sonne mit Euch um die Wette, und Ihr könnt es sicher kaum erwarten, dass endlich die Sommerferien beginnen.
Ich freue mich, dass wir Euch in unserem Gemeindejubiläumsjahr wieder ein abwechslungsreiches Ferienprogramm anbieten können.

Ein herzliches Dankeschön gilt unseren Vereinen und Organisationen sowie den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und allen Veranstaltern.Die Gemeinde Kappel-Grafenhausen wünscht allen Teilnehmenden viel Freude, erlebnisreiche Begegnungen und wunderschöne Sommerferien! Euer/IhrPhilipp KlotzBürgermeister

Anmeldeverfahren:

Ab Freitag, dem 11.07.2025 um 17:00 Uhr, können Euch Eure Eltern für die Angebote anmelden. Um allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben am Ferienprogramm teilzunehmen, ist die Anmeldung auf maximal 5 Angebote pro Person begrenzt. Ihr erhaltet dann umgehend euren Veranstaltungspass und könnt euch auf ein tolles Abenteuer mit viel Spaß und Spiel freuen. Bringt Euren Veranstaltungspass bitte ausgedruckt und unterschrieben am Veranstaltungstag mit.

Ferienprogramm der Gemeinde Kappel-Grafenhausen

Teilnahmebedingungen:

Liebe Eltern,
 
das Ferienprogramm der Gemeinde Kappel-Grafenhausen richtet sich an Kinder aus Kappel-Grafenhausen. Mit der Anmeldung Ihres Kindes bzw. dessen Teilnahme an einer Veranstaltung des Ferienprogramms akzeptieren Sie die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen und sind damit einverstanden, dass Ihr Kind an den betreffenden Veranstaltungen teilnimmt.

Wichtig:
 
* Das gesamte Programm steht unter dem Vorbehalt von witterungsbedingten oder organisatorisch notwendigen Änderungen. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung einer Veranstaltung.
 
* Für verloren gegangene Gegenstände wird nicht gehaftet.
 
* Die Gebühren für die einzelnen Veranstaltungen des Ferienprogramms laufen über die jeweiligen Veranstalter.
 
* Bei Veranstaltungen innerhalb des Ferienprogramms gilt die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Teilnehmer (angemeldete Kinder beim Ferienprogramm) für Schäden, die sie im Rahmen der Veranstaltung Dritten gegenüber verursachen. Für die Teilnehmer des Ferienprogramms besteht eine Unfallversicherung durch die Gemeinde, die aber nur einen geringen Rahmen absichert und kein Ersatz für eine private Versicherung ist. Eine Krankenversicherung über die Anbieter besteht nicht. Hier ist immer die Krankenversicherung der Eltern zuständig.
 
* Die Aufsichtspflicht der ehrenamtlichen Mitarbeiter und Helfer sowie deren Versicherungsschutz erstrecken sich nur auf die Dauer der einzelnen Veranstaltungen. Bitte bringen und holen Sie Ihr Kind rechtzeitig zu den Veranstaltungen an den entsprechenden Veranstaltungsort, sofern Ihr Kind noch nicht alleine den Nachhauseweg antreten kann.
 
* Wenn nicht anders angegeben sollten Sie Ihren Kindern immer ausreichend Verpflegung mitgeben (Getränke, bei Bedarf Speisen).
 
* Je nach Veranstaltung bitte an Regenbekleidung, Sonnencreme, Kopfbedeckung und feste Schuhe denken.
 
* Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten, erklären Sie Ihrem Kind bitte, dass den Anweisungen der Betreuungsperson unbedingt Folge zu leisten ist.
Kinder die eine Veranstaltung immens stören und nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden und müssen dann von einer Aufsichtsperson abgeholt werden.
 
* Kinder mit ansteckenden Krankheiten, Erkältungsanzeichen, Fieber oder schlechtem Gesundheitszustand dürfen nicht an den Veranstaltungen teilnehmen.
 
* Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Allergien, Krankheiten oder sonstige wichtige Hinweise zu Ihrem Kind, teilen Sie bitte dem Veranstalter unbedingt mit.

Stornierung:

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist verbindlich. Eine Stornierung ist bis max. 7 Tage vor der Veranstaltung über das Online-Ferienportal möglich.

Sollte Ihr Kind unentschuldigt nicht teilnehmen oder kurzfristig sich noch abmelden, behalten wir uns bei kostenpflichtigen Veranstaltungen vor, die Auslagen in Rechnung zu stellen. Das Risiko einer plötzlichen Erkrankung oder Verhinderung tragen die Teilnehmenden selbst.

In allen Fällen bitten wir nach Ablauf der Stornierungsfrist um eine rechtzeitige Mitteilung an ferienprogramm@kappel-grafenhausen.de, wenn Ihr Kind nicht teilnehmen kann, damit die Veranstalter nicht auf Ihr Kind warten.

KONTAKT

Frau Sarah Hunn

Hauptamt - Sachbearbeiterin Kindergärten- und Schulen

Rathausstraße 2
77966 Kappel-Grafenhausen
Gebäude Rathaus Kappel
Raum 09 (1.OG)