Hinweis zum Quick-Check: Mit dem Quick-Check können Sie vorab Ihre Erfolgsaussichten auf eine Einbürgerung überprüfen. Sie müssen dazu nur einige Fragen beantworten. Beim Quick-Check handelt es sich um eine unverbindliche Prüfung, ob Sie die Voraussetzungen einer Einbürgerung erfüllen. Die endgültige Entscheidung trifft die Einbürgerungsbehörde nach Antragstellung und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.
Eine Antragstellung ist durch schriftlichen Antrag oder online über das Serviceportal Baden-Württemberg möglich, wenn die für Sie zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde diese Möglichkeit freigegeben hat.
Im weiteren Verfahren sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet. Läuft derzeit ein Strafverfahren gegen Sie, wartet die Staatsangehörigkeitsbehörde dessen Abschluss ab.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde führt die erforderlichen Ermittlungen durch. Sie beteiligt
- das Landesamt für Verfassungsschutz
- die Polizei
- das Sozialamt
- die Bundesagentur für Arbeit und
- weitere Stellen.