Forstwirtschaft vom Auwald bis in den Schwarzwald
Die Gemeinde Kappel-Grafenhausen verfügt über insgesamt 823 ha Waldfläche. Der Gemeindewald erstreckt sich über Auwald im Naturschutzgebiet Taubergiessen, den Niederwald bis hin zum Gebirgswald östlich von Ettenheimmünster.
Brennholz aus dem Gemeindewald wird versteigert
er Gemeinderat hat am 14.10.2024 in einer öffentlichen Sitzung beschlossen Brennholz aus dem Gemeindewald künftig zu versteigern.
Die erste Versteigerung der laufenden Saison findet am Mittwoch, den 10.12.2025 um 18:30 Uhr im Bürgersaal im Rathaus in Grafenhausen statt.
Bitte bringen Sie ihren Personalausweis und einen Nachweis über einen erfolgreich absolvierten Motorsägenkurs mit. Wenn Sie in Vertretung für eine abwesende Person steigern, benötigen wir den Nachweis der abwesenden Person sowie eine Vollmacht.
Sie haben ab sofort die Möglichkeit das bereitgestellte Brennholz vorab zu besichtigen.
Brennholz lang ist mit weißer Farbe nummeriert, Reißschläge/Schlagraum sind am Wegrand ausgewiesen.
Bei Rückfragen stehen Feldhüter Joachim Leser und Revierleiterin Ronja Schneider gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
Wir befinden uns an Wochentagen weiterhin in der Holzernte. Betreten Sie keine abgesperrten Bereiche! Hier droht Lebensgefahr!
Es ist möglich, dass am Tag der Versteigerung weitere Polter/Reißschläge ausgewiesen sein werden.
Sie befahren mit ihrem Auto Waldwege. Diese sind nur für geländegängige Fahrzeuge geeignet. Die Befahrung erfolgt auf eigene Gefahr.
Vergaberichtlinie zur Vermarktung von Brennholz ab dem 14.10.2024
Der Forstbetrieb stellt Brennholz in den Sortimenten „Brennholz lang“ und „Reißschlag/Schlagraum“ bereit.
Die bereitgestellten Sortimente werden (je nach Mengenaufkommen) an zwei bis drei zentralen Terminen versteigert.
Eine Besichtigung der angebotenen Sortimente ist bereits zwei Wochen (inklusive zweier Samstage) vor der Versteigerung möglich.
Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kappel-Grafenhausen werden bevorzugt behandelt.
Bietende Personen, die beim ersten Versteigerungstermin erfolglos waren, haben bei der zweiten Versteigerung Vorrang.
Zunächst kann ein Los pro bietender Person ersteigert werden, bei unbebotenen Losen besteht die Möglichkeit weitere Lose zu ersteigern.
Maximal können 30 Ster ersteigert werden.
Als PEFC zertifizierte Gemeinde ist der PEFC-Standard auch bei der Brennholzaufarbeitung einzuhalten. Verstöße werden mit Ausschluss von künftigen Versteigerungen geahndet.
PEFC-PRAXISHILFE 04 - PRIVATE BRENNHOLZWERBER
Ersteigerte Lose müssen zwei Monate nach dem letzten Versteigerungstermin der Saison aufgearbeitet worden sein. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch mehr auf das Holz.
Preisgestaltung Saison 2024/2025
Anschlagspreise:
75,00 Euro zzgl. 7 % MwSt. pro Festmeter Brennholz lang
5,00 Euro zzgl. 7 % MwSt. pro geschätztem Ster im Reißschlag/Schlagraum



