Übernachtungssteuer

Die Gemeinde Kappel-Grafenhausen führt zum 01. Januar 2026 eine Übernachtungssteuer ein.

Betroffen davon ist jeder, der in einem Beherbergungsbetrieb (Hotel, Gasthof, Pension, Privatzimmer, Jugendherberge, Ferienwohnung, AirBnB Motel, Workershome, Boardinghouse, Camping- und Reisemobilplatz und ähnliche Einrichtungen) gegen Entgelt eine Beherbergungsmöglichkeit zur Verfügung stellt.Die Übernachtungssteuer beträgt 5% der erzielten Übernachtungsentgelte.  Jeder Betreiber eines Beherbergungsbetriebes hat bis spätestens 30. Januar 2026 seinen Betrieb mit den erforderlichen Angaben schriftlich mittels bereitgestelltem Formular (PDF / 188 KB) anzuzeigen.
 Innerhalb eines Monats nach Quartalsende ist die Anmeldung zur Übernachtungssteuer (PDF / 153 KB) ebenfalls schriftlich einzureichen und die fällige Übernachtungssteuer zu bezahlen.
 Sollten Sie an einer Abbuchung durch die Gemeinde interessiert sein, verwenden Sie bitte unser  SEPA-Lastschriftmandat (PDF / 111 KB) Da eine Übersendung per E-Mail nicht den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht, sind die vollständig ausgefüllten Formulare im Original der Gemeindeverwaltung, Steueramt, vorzulegen oder über service-bw zu übermitteln. Das SEPA-Mandat kann weiterhin nur im Original eingereicht werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: Übernachtungssteuersatzung (PDF / 208 KB) Hinweise zur Übernachtungssteuer (PDF / 81 KB) Hinweise zur Übermittlung von Dokumenten mittels service-bw  (PDF / 245 KB) Bitte lesen Sie diese Informationen genau durch und beachten Sie unsere Hinweise.