Bundestagswahl
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet voraussichtlich am Sonntag, 23. Februar 2025 statt.
Alle wichtigen Informationen finden Sie unter:
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html
Ausdrückliche Informationen für Deutsche im Ausland und zur Briefwahl finden Sie unter:
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler.html
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Fristen für die Briefwahl verkürzt sein werden. Dies bedeutet, dass der Zeitraum für die Beantragung, den Versand und die Rückgabe der Briefwahlunterlagen sehr kurz sein wird. Nach aktuellem Kenntnisstand werden wir die Stimmzettel erst Anfang Februar erhalten. Um sicherzustellen, dass Ihre Stimme rechtzeitig ankommt und gezählt wird, bitten wir Sie dringend, die Briefwahl frühzeitig zu beantragen.
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag.
Wir empfehlen Ihnen, die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort abzuholen und nach dem Ausfüllen ebenfalls direkt wieder am Rathaus einzuwerfen bzw. abzugeben. Dies minimiert das Risiko von Verzögerungen, die durch den Postversand entstehen könnten. Bitte beachten Sie, dass eine rechtzeitige Zustellung per Post nicht immer gewährleistet werden kann.
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen direkt vor Ort auszufüllen. Dies bietet Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Stimme rechtzeitig abgegeben wird.
Zu diesem Anlass wird das Bürgerbüro an folgenden Terminen zusätzliche Öffnungszeiten haben:
· Mittwoch, 12. Februar: 14.00 – 18.00 Uhr
· Donnerstag, 13. Februar: 14.00 – 16.00 Uhr
· Montag, 17. Februar: 14.00 – 16.00 Uhr
· Mittwoch, 19. Februar: 14.00 – 18.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass das Bürgerbüro während dieses Zeitraumes aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens durch die Bundestagswahl andere Dienstleistungen nur eingeschränkt und nachrangig bearbeiten kann. Wir bitten um Ihre Geduld während dieser Zeit.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, um einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettel-schablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuz-chen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter 0761/36122.