Die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (BWVA) ist in Baden-Württemberg die gesetzliche Rentenversicherung für die angestellten und niedergelassenen
- Ärztinnen und Ärzte,
- Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie
- Tierärztinnen und Tierärzte.
Die BWVA gewährt ihren Teilnehmern und deren Hinterbliebenen folgende Leistungen:
- Altersruhegeld als Voll- oder Teilrente
- vorgezogenes Altersruhegeld als Voll- oder Teilrente
- hinausgeschobenes Altersruhegeld als Voll- oder Teilrente
- Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit
- Hinterbliebenenversorgung (Witwen-, Witwer- und Waisenrente)
- Sterbegeld
Als Teilnehmer der Versorgungsanstalt müssen Sie, solange Sie keinen Anspruch auf Ruhegeld haben, Versorgungsabgaben zahlen. Diese bestimmen die Höhe der späteren Versorgungsleistungen im Einzelfall.
Die jährliche Versorgungsabgabe beträgt in der Regel zwölf Prozent der Berufseinkünfte des vorletzten Jahres. Sie ist durch eine Mindest- und eine Höchstabgabe begrenzt. Außerdem gilt:
- In den ersten 24 Monaten der erstmaligen Niederlassung können Sie auf Antrag nur die Mindestabgabe zahlen. Dies gilt, solange Sie ausschließlich selbständig tätig sind.
- Beamte und Nichtberufstätige können unter bestimmten Voraussetzungen die Herabsetzung der Versorgungsabgabe oder das Ruhen der Abgabepflicht beantragen.
- Auf Antrag können Sie neben den Pflichtabgaben auch zusätzliche Abgaben entrichten (Zuzahlungen).
Tipp: Weitere Informationen zu den Versorgungsabgaben finden Sie in der Satzung der Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte.