„Ortsteil Kappel“ wurde in die Städebauförderung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg für das Landessanierungsprogramm (LSP) aufgenommen
Am 04. Februar 2026 ging der Gemeinde Kappel-Grafenhausen die Programmentscheidung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg für das Landessanierungsprogramm (LSP) zu.
Seit 1971 trägt die Städtebauförderung in Baden-Württemberg zur zukunftsgerechten Weiterentwicklung der Städte und Gemeinden bei. Mit ihrer Hilfe konnten rund 900 Kommunen in über 3.400 Sanierungs- und Entwicklungsgebieten ihre städtebauliche Entwicklung voranbringen. Am 04. Februar 2026 ging der Gemeinde Kappel-Grafenhausen die Programmentscheidung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg für das Landessanierungsprogramm (LSP) zu: Wir wurden in die Städtebauförderung aufgenommen! Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet können nun in den kommenden 10 Jahren umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Für das Sanierungsgebiet „Ortsteil Kappel“ erhält unsere Gemeinde für 2026 einen Zuschuss in Höhe von 600.000 Euro vom Land Baden-Württemberg. Damit steht insgesamt ein Förderrahmen von 1 Million Euro für 2026 zur Verfügung. Dieser Förderrahmen kann dann je nach Mittelabfluss auf Antrag nach und nach über die nächsten 10 Jahre noch weiter aufgestockt werden. Die Mittel können sowohl für kommunale Gebäude und Baumaßnahmen als auch für private Sanierungsvorhaben innerhalb des Sanierungsgebiets eingesetzt werden. Die konkreten Förderbedingungen legt der Gemeinderat fest.
Das Gemeindeentwicklungskonzept „Kappel-Grafenhausen 2040“ finden Sie auf unserer Homepage: https://www.kappel-grafenhausen.de/leben-in-kappel-grafenhausen/bauen-und-wohnen/gemeindeentwicklungskonzept

