Lebenslagen

Unter „Lebenslagen“ werden wesentliche Informationen für zentrale Ereignisse im Leben wie z.B. „Geburt“, „Heirat“ oder „Umzug“ usw. zusammengeführt. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie insbesondere „Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass“.
 
Dieser Bereich bündelt detaillierte Informationen über Rechte und Pflichten, zu erledigende Behördengänge, finanzielle Hilfen und steuerliche Auswirkungen, die in einer bestimmten Lebenssituation zutreffen. Neben dem Angebot von Tipps und Hinweisen sowie weiterführenden Links zu anderen Internetangeboten verbindet dieser Bereich insbesondere die zugehörigen Verfahrensbeschreibungen.

Praktikum

Ein Praktikum kann nur ein paar Tage, aber auch mehrere Monate dauern. Es kann parallel zum Schulbesuch, in den Schulferien oder nach Abschluss der Schule stattfinden.

Wichtig für die Berufsausbildung sind insbesondere:

  • Schnupperpraktikum: es dient Schülern zum Kennenlernen betrieblicher Arbeits- und Ausbildungsbedingungen und dauert nur wenige Tage.
  • Schülerbetriebspraktikum: Das ist ein Betriebspraktikum in der vorletzten oder letzten Schulklasse und wird über die Schule organisiert.
  • Anerkennungspraktikum: Das ist ein Pflichtpraktikum zur Anerkennung eines Berufsabschlusses.
  • Einstiegsqualifizierung: Sie dauert sechs bis zwölf Monate.

Sie können sich telefonisch, schriftlich, persönlich oder per E-Mail - je nach den Möglichkeiten des Unternehmens - mit einem Betrieb in Verbindung setzen und sich um einen Praktikumsplatz bewerben.

Vertiefende Informationen

Praktikumsplätze finden Sie unter

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 06.09.2018 freigegeben.