Wenn Sie sich für eine Energieberatung für Wohngebäude entscheiden, haben Sie Anspruch auf eine Förderung in Höhe von 80 Prozent. Die Mittel beantragen zugelassene Energieberaterinnen und –berater für Sie.
Das Programm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für Wohngebäude nutzbar. Es richtet sich an
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern,
- Wohnungseigentümergemeinschaften,
- Nießbrauchberechtigte sowie
- Pächterinnen und Pächter und
- Mieterinnen und Mieter.
Gefördert werden die Beratungskosten in Höhe von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars:
- maximal 650,00 EUR bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und
- maximal 850,00 EUR bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) erhalten einen einnmaligen Bonus in Höhe von 250,00 EUR pro WEG wenn die Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung präsentiert werden.
Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt über eine Energieberaterin oder einen Energieberater. Diese oder dieser beantragt die Mittel selbst. Die Energieberaterin oder der Energieberater bekommt die Energieberatungsförderung vom BAFA ausgezahlt und stellt Ihnen eine um den Förderbetrag gekürzte Rechnung aus.
Die Beratungsergebnisse müssen von der Energieberaterin oder vom Energieberater in einem Energieberatungsbericht, vorzugsweise einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), dargestellt werden. Diesen händigen sie oder er Ihnen aus und erläutern ihn.
Die Förderung erfolgt nach den Regelungen der De-minimis-Verordnung, wenn Eigentümer des Wohngebäudes ein Unternehmen im Sinne der Empfehlung, betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, sind.