Lebenslagen

Unter „Lebenslagen“ werden wesentliche Informationen für zentrale Ereignisse im Leben wie z.B. „Geburt“, „Heirat“ oder „Umzug“ usw. zusammengeführt. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie insbesondere „Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass“.
 
Dieser Bereich bündelt detaillierte Informationen über Rechte und Pflichten, zu erledigende Behördengänge, finanzielle Hilfen und steuerliche Auswirkungen, die in einer bestimmten Lebenssituation zutreffen. Neben dem Angebot von Tipps und Hinweisen sowie weiterführenden Links zu anderen Internetangeboten verbindet dieser Bereich insbesondere die zugehörigen Verfahrensbeschreibungen.

Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Spätaussiedler

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG).

Personen, die als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler in Deutschland aufgenommen wurden, erwerben mit der Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 des Bundesvertriebenengesetzes automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 7 Staatsangehörigkeitsgesetz).

Die Familienangehörigen der Spätaussiedlerin oder des Spätaussiedlers erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit dann, wenn sie in die Bescheinigung nach § 15 Absatz 2 des Bundesvertriebenengesetzes einbezogen sind.

Rechtsgrundlage

Grundgesetz (GG)

  • Artikel 116 Absatz 1 Erwerb der Rechtsstellung eines Deutschen

Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

  • § 4 Spätaussiedler
  • § 15 Bescheinigungen

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

  • § 7 Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Freigabevermerk

16.04.2024 Innenministerium Baden-Württemberg