Veranstaltungen
Anmeldung/Anzeige von Veranstaltungen
Ob Vereinsfest, Straßenfest, Sportevent oder Konzert – Veranstaltungen bereichern das Leben unserer Gemeinde. Damit Ihr Event ein Erfolg wird und rechtlich alles glattläuft, müssen geplante Veranstaltungen rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden.
Besonderheit: vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass
Wenn bei einer öffentlichen Veranstaltung Spiesen oder Getränke gegen Entgelt zum Verzehrt an Ort und Stelle angeboten werden. Eine Gestattung der kurzzeitigen Gastronomischen Tätigkeit gibt es nicht mehr. Wer ein vorübergehendes Gaststättengewerbe betreibt, hat dies der Gemeinde spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn nur noch schriftlich anzuzeigen.
Sicherheit bleibt wichtig
Trotz aller Vereinfachungen bleibt der Schutz von Gästen, Nachbarschaft und Allgemeinheit zentral. Die zuständigen Fachbehörden können weiterhin Auflagen erteilen – etwa zu Lärm, Hygiene, Brandschutz oder Jugendschutz.
Mit der Anmeldung/Anzeige Ihrer Veranstaltung über das gemeinsame Anzeigeformular teilen Sie uns alle notwendigen Informationen zu Ihrem geplanten Fest mit und vereinfachen somit den Ablauf innerhalb der Behörden.
Informationen und Formulare
Leitfaden für Veranstaltungen (PDF / 803 KB)
Formular Veranstaltungsanmeldung (PDF / 435 KB)
Merkblatt Gaststättenrecht für Veranstalter und Kurzzeitgastronome in Baden-Württemberg ab 01. Januar 2026 (PDF / 96 KB)
Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten (PDF / 1,1 MB)
Aushang Jugendschutz (PDF / 835 KB)
Hinweis zum Schutz der Anwohner vor unzumutbaren Lärmbelästigungen (PDF / 62 KB)
