Was erledige ich wo?

Unter dem Thema „Was erledige ich wo“ finden die Bürger und Bürgerinnen die wichtigsten Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung und von anderen Behörden.
Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den dafür zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Waffenbesitzwechsel und Schalldämpfer

Jeder Besitzwechsel einer Waffe oder Erwerb eines Schalldämpfers muss bei der zuständigen Waffenbehörde angezeigt werden.

Zuständige Stelle

die Kreispolizeibehörden

Kreispolizeibehörde ist, je nach Wohnort,

  • das Landratsamt,
  • die Stadtverwaltung (in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten) oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Anzeige spätestens bis 14 Tage nach Erwerb.

Verfahrensablauf

Nach Eingang der Meldung wird die Erwerbsberechtigung geprüft und der Aus- bzw. Ein- oder Umtrag vorgenommen.

Erforderliche Unterlagen

Mitteilung Waffenbesitzwechsel, WBK, ggf. EFP und Kopie des Personalausweises