Lebenslagen

Unter „Lebenslagen“ werden wesentliche Informationen für zentrale Ereignisse im Leben wie z.B. „Geburt“, „Heirat“ oder „Umzug“ usw. zusammengeführt. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie insbesondere „Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass“.
 
Dieser Bereich bündelt detaillierte Informationen über Rechte und Pflichten, zu erledigende Behördengänge, finanzielle Hilfen und steuerliche Auswirkungen, die in einer bestimmten Lebenssituation zutreffen. Neben dem Angebot von Tipps und Hinweisen sowie weiterführenden Links zu anderen Internetangeboten verbindet dieser Bereich insbesondere die zugehörigen Verfahrensbeschreibungen.

Ausländische Studierende

Für die Zulassung zum Studium an einer Hochschule benötigen Sie als Studienbewerberin oder -bewerber Bildungsnachweise, die der deutschen allgemeinen, der fachgebundenen Hochschulreife oder Fachhochschulreife gleichwertig sind (Hochschulzugangsberechtigung). Bildungsnachweise, die nicht durch einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) ausgestellt wurden, müssen in einem ersten Schritt auf Gleichwertigkeit geprüft und anerkannt werden.

Die Anerkennungsverfahren unterscheiden sich erstens für deutsche und ausländische Staatsbürger. Zweiten ist der Ablauf für ausländische Staatsbürger abhängig vom Hochschultyp (Universität, Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Pädagogische Hochschule). Weitere Informationen zu den für Sie relevanten Verfahrensschritten für die Anerkennung ausländischer (d.h. nicht europäischer) Hochschulzugangsberechtigungen finden Sie im Text „Ausländische Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung beantragen“.

Studierende aus EU-Staaten einschließlich Island, Norwegen und Liechtenstein müssen für eine Zulassung Ihre Bewerbung um einen Studienplatz wie deutsche Studieninteressierte direkt an die jeweilige Hochschule beziehungsweise an die Stiftung für Hochschulzulassung richten.

Alle anderen ausländischen Studierenden finden die für sie geltenden Informationen zur Zulassung im Text „Hochschulstudium (ausländische Staatsangehörige - nicht EU - und Staatenlose) - Zulassung beantragen".

Bitte erkundigen Sie sich auf den Websites der Hochschulen, an denen Sie studieren möchten. Dort erhalten Sie auch alle Informationen darüber, welche Dokumente benötigt werden.

Hinweis: Seit dem Wintersemester 2017/18 müssen internationale Studierende, die zum Studium von außerhalb der EU einreisen, 1.500 EUR pro Semester bezahlen.

Rechtsgrundlage

Landeshochschulgesetz (LHG):

  • § 58 Zugang zu grundständigen Studiengängen
  • § 59 Zugang zu nicht-grundständigen Studiengängen und zu Kontaktstudien

Freigabevermerk

15.06.2026 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg