Starkregenrisikomanagement

In den vergangenen Jahrzehnten haben durch lokale Starkniederschläge verursachte Überschwemmungen wiederholt zu erheblichen Schäden geführt. Diese Überschwemmungen treten oft unabhängig von Gewässern auf und stellen aufgrund der kurzen Vorwarnzeiten eine erhebliche Gefahr für Gemeinden dar. Angesichts des Klimawandels ist zu erwarten, dass das Auftreten extremer Niederschlagsereignisse in Zukunft zunehmen wird.

Von Starkregen spricht man, wenn innerhalb kurzer Zeit in einem lokal sehr begrenzten Bereich Niederschläge von hoher Intensität und Menge auftreten.
Der Deutsche Wetterdienst DWD spricht von Starkregen, wenn große Niederschlagsmengen je Zeiteinheit anfallen. Dies geschieht insbesondere bei einer konvektiven Wetterlage, wenn vertikale Luftbewegungen von feuchtwarmen Luftmassen die Bildung von großen Regenwolken befördern, die sich dann plötzlich entladen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe beschreibt Starkregen als „Niederschläge von mehr als 25 mm pro Stunde oder mehr als 35 mm in 6 Stunden“.  Starkregen tritt verstärkt während der Sommermonate auf und kann zu großen Schäden führen. Es gibt darüber hinaus noch weitere unterschiedliche Definitionen von Starkregen, basierend auf der Wahrscheinlichkeit des Auftretens oder der Regenmenge pro Zeiteinheit.

Auch in der Ebene können Starkniederschläge Überflutungen verursachen.
Da die großen Wassermengen meistens über den Bemessungsgrenzen der Kanalnetze liegen, können sie weite Flächen schnell unter Wasser setzen. Vor allem die Bebauung und Infrastruktur in den Senken können dabei erheblich geschädigt werden.

Aus diesem Grunde hat die Gemeinde Kappel-Grafenhausen das Büro Weber Ingenieure GmbH mit der Durchführung eines kommunalen Starkregenrisikomanagements (SRRM) beauftragt.

Das Starkregenrisikomanagement besteht gemäß dem einheitlichen Verfahren aus drei Stufen:


1. Gefährdungsanalyse
2. Risikoanalyse
3. Handlungskonzept

Die Gefährdungsanalyse wurde für beide Ortsteile durchgeführt. Ähnlich der Hochwassergefahrenkarten liegt als ein wesentliches Ergebnis der Gefährdungsanalyse nun die Starkregengefahrenkarte mit den für das Szenario außergewöhnlich ermittelten Überflutungsdaten vor. Diese Gefahrenkarten sind die Grundlage für weitere objektspezifische Risikobetrachtungen und sollen neben der Kommune selbst insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern, den örtlichen Betrieben sowie allen Interessierten die Möglichkeit eröffnen, sich über die konkrete Überflutungsgefahr und die damit einhergehenden Risiken aufgrund von Hochwasser durch Starkregen zu informieren.

Die Eigenvorsorge ist nicht nur ein ganz wesentlicher Bestandteil der Starkregenvorsorge, sondern der Schutz privaten Eigentums vor Überflutung gehört zur privaten Vorsorgepflicht aller Bürgerinnen und Bürger. Um eventuell vorhandene Risiken beurteilen und Maßnahmen zur Eigenvorsorge planen zu können, ist die Bereitstellung der Starkregengefahrenkarten durch die jeweilige Kommune ein grundlegender Baustein.

Starkregengefahrenkarten der Gemeinde Kappel-Grafenhausen

Starkregengefahrenkarte Ortsteil Kappel (PDF / 3,4 MB)
Starkregengefahrenkarte Ortsteil Grafenhausen (PDF / 4,5 MB)

Starkregengefahrenkarten - Seltenes Ereignis

Seltenes Ereignis - Kappel Ost (PDF / 4,4 MB)
Seltenes Ereignis - Kappel West (PDF / 4,1 MB)

Seltenes Ereignis - Grafenhausen Ost (PDF / 4,3 MB)
Seltenes Ereignis - Grafenhausen West (PDF / 4,7 MB)

Starkregengefahrenkarten - Extremes Ereignis

Extremes Ereignis - Kappel Ost (PDF / 5,4 MB)
Extremes Ereignis - Kappel West (PDF / 5,2 MB)

Extremes Ereignis - Grafenhausen Ost (PDF / 4,9 MB)
Extremes Ereignis - Grafenhausen West (PDF / 5,4 MB)

Zusätzlich sind die Starkregengefahrenkarten auch über den Daten- und Kartendienst der LUBW (sog. UDO) veröffentlicht.

Wie erhalte ich eine Warnung?

Die Gemeinde Kappel-Grafenhausen zusammen mit der Firma Spekter ein Starkregen-Frühalarmsystem (FAS) installiert.
So kann eine frühzeitige, gebietsbezogene Information und Alarmierung von Bürgerinnen und Bürgern erfolgen. Es wird wertvolle Zeit gewonnen, um mit richtigen Vorkehrungen und Verhalten Schäden abzuwehren und im Extremfall Schlimmeres zu verhindern.

Informationen zu Anwendung und Installation erhalten Sie hier.

Handlungsempfehlung für Bürgerinnen und Bürger, sowie Gewerbetreibende

Bin ich und mein Gebäude betroffen?

Prüfen Sie anhand der Starkregengefahrenkarten ob ihr Gebäude betroffen ist. Die Karte gibt sowohl Auskunft zur Überflutungstiefe als auch zur Fließrichtung und Fließgeschwindigkeit des abfließenden Oberflächenwassers.

1.Öffnen Sie die Starkregengefahrenkarte und suchen ihr Objekt.

2.Prüfen Sie die Überflutungstiefe am Objekt. Kann aufgrund der Überflutungstiefe Wasser in das Gebäude (Kellerschächte, Fenster, Türen, Tiefgarage, Wandöffnungen für Entlüftungsanlagen) eindringen?

3.Fließrichtung und Fließgeschwindigkeit des ablaufenden Wassers erfassen. Kann das ablaufende Wasser Gegenstände mitreißen? Was wird die Folge sein, wenn das ablaufende Wasser bereits Material mitträgt (Geröll, Pflanzen, Bäume, Fahrzeuge und vergleichbares)?Kann es zu Unterspülungen kommen und wird der angeströmte Baukörper Stand halten?

Kann ich Vorsorgemaßnahmen treffen?

Sie als Eigentümer sollten bereits vor einem Starkregenereignis darüber nachdenken, was im Ernstfall passieren könnte. Berücksichtigen Sie dabei auch, ob das Ereignis am Tag oder in der Nacht eintritt. Sie können dann sinnvolle Maßnahmen treffen, die die Schäden begrenzen. Oberste Priorität hat der Schutz von Menschenleben.

Folgende Fragen sollen Sie bei der Betrachtung unterstützen:

1. Befinden sich bei Eintritt von Regenwasser im kritischen Bereich wie Kellergeschoss Personen, die überrascht werden und für die unmittelbare Lebensgefahr besteht, da die Fluchtwege abgeschnitten sind? Hinweis: Eine Tür mit 25 cm eingestautem Wasser ist nicht mehr nach innen zu öffnen.

2. Können Personen die Fluchtwege bei eintretendem Regenwasser noch benutzen?

3. Besteht die Möglichkeit, dass Personen in ein oberes Stockwerk und somit dem Wasser ausweichen können?

4. Befindet sind im überfluteten Bereich Infrastruktur des Gebäudes, die eine Gefahr bei Kontakt mit Wasser darstellt (zum Beispiel Stromanschluss, Steckdosen, Telekomanschluss, Server, IT-Ausstattung, Heizanlage, Öltanks oder vergleichbares)

5. Besitzt das Gebäude eine Rückschlagklappe in der Abwasserleitung, die das Eindringen von Schmutzwasser in umgekehrter Richtung verhindert?

6. Können Sicherungsmaßnahmen am Baukörper getroffen werden, die das Eindringen von Wasser verhindern, erschweren oder verlangsamen?

7. Sind Hilfsmittel vor Ort verfügbar, um kleine Mengen von einströmendem Wasser zu beseitigen (Tauchpumpe mit Schlauch, Nass/Trockensauger, Wasserschieber, Schaufel, Besen, Eimer, Gummistiefel)?

8. Kann das ablaufende Regenwasser ungehindert ablaufen bzw. durchlaufen?

Versicherungsschutz

Ein Restrisiko wird verbleiben und es kann trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Schaden kommen. Eine angepasste Versicherung ist dann sehr hilfreich. Kommt es aufgrund eines Starkregens dazu, dass ein Grundstück überflutet wird und das Regenwasser in Gebäude eindringt, sind die daraus resultierenden Schäden im Rahmen einer Elementarschadendeckung mitversichert. Es gibt vier Gefährdungsklassen, die mit Hilfe der Adressdaten des versicherten Objekts ermittelt werden. Beginnend bei sehr geringer Gefährdung bis hin zu hoher Gefährdung. Der Versicherungsschutz einer allgemeinen Gebäudeversicherung deckt üblicherweise Schäden durch Feuer, Blitzschlag und Überspannung, Sturm, Hagel, Leitungswasser und eben auch Elementargefahren wie zum Beispiel Überschwemmung und Erdbeben ab. Sogenannte Rückstauschäden sind mitversichert, sofern auch eine gewartete und funktionierende Rückstauklappe im Abwassersystem des Hauses eingebaut ist. Ebenso ist es wichtig den Wert des Gebäudes immer aktuell versichert zu haben. So hat beispielsweise ein Umbau, Ausbau und Anbau am Gebäude eine Werterhöhung zur Folge. Bei der Hausratsversicherung und Inhaltsversicherung sollten Elementarschäden auf jeden Fall mitversichert werden.

1. Besteht Versicherungsschutz im Bereich der Gebäudeversicherung und der Hausratsversicherung im Falle einer Überschwemmung?

2. Sind Elementarschäden ausreichend abgedeckt?

3. Ist der aktuelle Wert des Gebäudes zutreffend festgelegt?

Wie verhalte ich mich im Ereignisfall?

- Bleiben Sie im Gebäude aber außerhalb überfluteter Bereiche, meiden Sie den Keller
- Fahren Sie mit dem Auto nicht in überflutete Bereiche
- Meiden Sie Unterführungen, Tunnel und Gewässer
- Verfolgen Sie die Wettervorhersagen des Deutschen Wetterdienstes und Meldungen der Regionalprogramme
- Schalten Sie den Strom für die Gebäudeteile und Räume ab, die vom eindringenden Wasser gefährdet beziehungsweise betroffen sind
- Informieren Sie Einsatzkräfte über Gefahren und in Not geratene Personen. Wählen Sie den Notruf 112 nur in ernsthaften Notfällen
- Benutzen Sie ein Mobiltelefon nur in Notfällen, um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden
- Helfen Sie Ihren Nachbarn. Achten Sie auf hilfsbedürftige Personen in der Nähe
- Verstauen Sie Lagergut in wasserdichten Behältnissen

Was sollten Sie nach einem Ereignisfall tun

- Überprüfen Sie das Gebäude auf Schäden
- Trocknen Sie betroffene Bereiche möglichst schnell, um Bauschäden, Schimmelpilz- oder Schädlingsbefall entgegenzuwirken
- Lassen Sie beschädigte Bausubstanz, Heizöltanks und elektrische Geräte durch einen Fachmann überprüfen
- Sollten trotz aller Vorsichts- und Vorsorgemaßnahmen Schadstoffe (zum Beispiel Heizöl oder Chemikalien) in das ins Gebäude eingedrungene Wasser gelangt sein, verständigen Sie umgehend die Feuerwehr
- Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung und beachten Sie deren Anweisungen
- Fotografieren Sie die Schäden zur Beweissicherung
- Sturzfluten können immer wieder auftreten. Beseitigen Sie daher erkannte Schwachstellen schnellstmöglich

Weiterführende Informationen

RÜCKSTAU-HANDBUCH (PDF / 1,7 MB) - Schutz vor Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz
Leitfaden Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge