Lebenslagen

Unter „Lebenslagen“ werden wesentliche Informationen für zentrale Ereignisse im Leben wie z.B. „Geburt“, „Heirat“ oder „Umzug“ usw. zusammengeführt. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie insbesondere „Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass“.
 
Dieser Bereich bündelt detaillierte Informationen über Rechte und Pflichten, zu erledigende Behördengänge, finanzielle Hilfen und steuerliche Auswirkungen, die in einer bestimmten Lebenssituation zutreffen. Neben dem Angebot von Tipps und Hinweisen sowie weiterführenden Links zu anderen Internetangeboten verbindet dieser Bereich insbesondere die zugehörigen Verfahrensbeschreibungen.

Bestattungsarten

Die Art der Bestattung richtet sich zunächst nach dem Willen der verstorbenen Person, den diese noch zu Lebzeiten schriftlich, beispielsweise in einem Testament, oder mündlich geäußert hat.

Ist ein Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen die Angehörigen die Art der Bestattung. Dabei geht der Wille des Ehegatten beziehungsweise des eingetragenen Lebenspartners dem Willen der anderen Angehörigen vor. Danach folgen die - volljährigen - Kinder, die Eltern, die Großeltern, die - volljährigen - Geschwister und Enkelkinder der verstorbenen Person. Sind Angehörige nicht zu ermitteln, wird die Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.

In Deutschland besteht Bestattungspflicht. In Baden-Württemberg sind ausschließlich folgende verschiedene Bestattungsarten möglich:

  • Erdbestattung (Die Erdbestattung ist ausschließlich die Bestattung Verstorbener in einem Sarg in einer Grabstätte)
  • Feuerbestattung
  • Seebestattung (auf Hoher See, nicht in Flüssen und Seen)
  • Tuchbestattung (insbesondere für Muslime)
  • Naturbestattung (Waldbestattung, Baumbestattung)

 

Rechtsgrundlage

Bestattungsgesetz (BestattG):

  • § 30 Bestattungspflicht
  • § 31 Bestattungspflichtige
  • § 32 Bestattungsart
  • § 4 Tuchbestattung
  • § 5 Urnenfriedhöfe

Freigabevermerk

22.05.2025 Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg