Lebenslagen

Unter „Lebenslagen“ werden wesentliche Informationen für zentrale Ereignisse im Leben wie z.B. „Geburt“, „Heirat“ oder „Umzug“ usw. zusammengeführt. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie insbesondere „Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass“.
 
Dieser Bereich bündelt detaillierte Informationen über Rechte und Pflichten, zu erledigende Behördengänge, finanzielle Hilfen und steuerliche Auswirkungen, die in einer bestimmten Lebenssituation zutreffen. Neben dem Angebot von Tipps und Hinweisen sowie weiterführenden Links zu anderen Internetangeboten verbindet dieser Bereich insbesondere die zugehörigen Verfahrensbeschreibungen.

Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten

Grundsätzlich müssen Sie sich als deutscher Staatsangehöriger bei Notfällen im Ausland an die deutsche Vertretungsbehörde vor Ort wenden.

Außerhalb der Europäischen Union (EU) kann es aber sein, dass es in einem Land weder eine Botschaft oder ein Konsulat noch ein Honorarkonsulat von Deutschland gibt und auch kein anderer Staat die ständige Vertretung von deutschen Staatsangehörigen miterledigt.

In diesem Fall können Sie sich als EU-Bürger auch an die Vertretungsbehörde eines anderen EU-Mitgliedstaates wenden und erhalten dort dieselbe Unterstützung wie ein Staatsangehöriger dieses Landes.
Beachten Sie aber, dass diese Unterstützung sich von den Leistungen, die Sie von den deutschen Vertretungsbehörden erwarten können, unterscheiden kann.

Vertiefende Informationen

Informationen zum konsularischen Schutz durch andere EU-Staaten finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission.

Freigabevermerk

Stand: 20.10.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg