Lebenslagen

Unter „Lebenslagen“ werden wesentliche Informationen für zentrale Ereignisse im Leben wie z.B. „Geburt“, „Heirat“ oder „Umzug“ usw. zusammengeführt. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie insbesondere „Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass“.
 
Dieser Bereich bündelt detaillierte Informationen über Rechte und Pflichten, zu erledigende Behördengänge, finanzielle Hilfen und steuerliche Auswirkungen, die in einer bestimmten Lebenssituation zutreffen. Neben dem Angebot von Tipps und Hinweisen sowie weiterführenden Links zu anderen Internetangeboten verbindet dieser Bereich insbesondere die zugehörigen Verfahrensbeschreibungen.

Wer darf gewählt werden (passives Wahlrecht)

Rechtsgrundlage

Grundgesetz

  • Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG) (Deutsche Staatsangehörigkeit)

Europawahlgesetz

  • §§ 6-14 Europawahlgesetz (EuWG) (Wählbarkeit und Wahlvorschläge)

Freigabevermerk

11.04.2025 Innenministerium Baden-Württemberg