Lebenslagen

Unter „Lebenslagen“ werden wesentliche Informationen für zentrale Ereignisse im Leben wie z.B. „Geburt“, „Heirat“ oder „Umzug“ usw. zusammengeführt. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie insbesondere „Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass“.
 
Dieser Bereich bündelt detaillierte Informationen über Rechte und Pflichten, zu erledigende Behördengänge, finanzielle Hilfen und steuerliche Auswirkungen, die in einer bestimmten Lebenssituation zutreffen. Neben dem Angebot von Tipps und Hinweisen sowie weiterführenden Links zu anderen Internetangeboten verbindet dieser Bereich insbesondere die zugehörigen Verfahrensbeschreibungen.

Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)

Rechtsgrundlage

Grundgesetz (GG):

  • Artikel 116 Absatz 1 Deutsche Staatsangehörigkeit

Gesetz über die Landtagswahlen Baden-Württemberg (Landtagswahlgesetz - LWG)

  • § 7 Wahlrecht
  • § 8 Ausübung des Wahlrechts
  • § 21 Wählerverzeichnisse
  • § 22 Wahlscheine

Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Landtagswahlgesetzes Baden-Württemberg (Landeswahlordnung - LWO):

  • § 11 Eintragung der Wahlberechtigten
  • § 12 Benachrichtigung der Wahlberechtigten
  • § 13 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
  • § 14 Einsicht in das Wählerverzeichnis

Freigabevermerk

27.11.2025 Innenministerium Baden-Württemberg