Bevölkerungsschutz/Feuerwehr
Beschreibung
Die Aufgabenstellung des Bevölkerungsschutzes ergibt sich insbesondere aus dem Landeskatastrophenschutz, den Richtlinien für den Selbstschutz, dem Polizeigesetz Baden-Württemberg sowie den Organisationsplänen der Gemeinde Kappel-Grafenhausen. Dies umfasst insbesondere die übergeordnete Planung der Gefahrenabwehr für außergewöhnliche Schadenslagen, zum Beispiel längerfristiger Stromausfall und die Aufstellung von Gefahrenabwehrplänen. In Ergänzung besteht im Bereich Bevölkerungsschutz der "Stab für außergewöhnliche Ereignisse". Dieser dient unter anderem der verwaltungsübergreifenden Koordination zur Vermeidung eines Schadenseintritts zum Beispiel bei einer drohenden Großschadenslage.
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