Was erledige ich wo?

Unter dem Thema „Was erledige ich wo“ finden die Bürger und Bürgerinnen die wichtigsten Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung und von anderen Behörden.
Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den dafür zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Abfallablagerungen - Mitteilung an Behörde

Einschreiten bei unerlaubten Abfallablagerungen oder bei unzulässigem Verbrennen von Abfällen

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

Leider ist immer wieder festzustellen, dass Abfälle in der freien Landschaft oder sonstigen Grundstücken abgelagert oder verbrannt werden. Dies stellt einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dar.

Falls das Landratsamt hiervon Kenntnis erlangt, wird unter Mithilfe der Polizei versucht, den oder die Umweltsünder zu ermitteln. Unzulässige Abfallablagerungen werden beseitigt.

Falls Sie uns eine unzulässige Abfallablagerung mitteilen möchten, schreiben Sie uns bitte unter: gewerbeaufsicht@ortenaukreis.de
Sie sollten hierbei die Ablagerungsstelle und - wenn möglich - auch die Art und Menge der Abfälle beschreiben.

Erforderliche Unterlagen

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