Was erledige ich wo?

Unter dem Thema „Was erledige ich wo“ finden die Bürger und Bürgerinnen die wichtigsten Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung und von anderen Behörden.
Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den dafür zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Ausnahme von Gurt- und Helmtragepflicht

Hier können Sie eine Ausnahme von der Gurt- und Helmtragepflicht beantragen

Zuständige Stelle

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz.
Die Großen Kreisstädte - Achern, Kehl, Lahr (mit Kippenheim) und Oberkirch (mit Lautenbach und Renchen) und Offenburg, sind selbst zuständig.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Stellung eines Antrags sowie ggf. Einreichung der erforderlichen Unterlagen

Verfahrensablauf

Nach Antragsstellung und Einreichung der Unterlagen wird der Antrag bearbeitet und das Ergebnis bekanntgegeben.

Erforderliche Unterlagen

Ärztliche Bescheinigung (siehe Antragsformular)

Kosten

Es können Gebühren anfallen.