Wenn Sie als ausreisepflichtige Person durch eine nachhaltige Beschäftigung Ihren Lebensunterhalt selbst sichern und in Deutschland gut integriert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erteilung einer Beschäftigungsduldung. Eine Beschäftigungsduldung ist eine spezielle Form der Duldung, die Sie erhalten können, wenn
• Sie bis zum 31.12.2022 ins Bundesgebiet eingereist sind und
• Sie die weiteren Voraussetzungen des § 60b Absatz 1 Nummer 1 bis 11 erfüllen.
Die Beschäftigungsduldung wird in der Regel für 30 Monate erteilt. Hiermit erhalten Sie und Ihr Arbeitgeber Rechtssicherheit, denn die Beschäftigungsduldung schützt Sie vor einer Abschiebung, solange Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Beschäftigungsduldung wird widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen nicht mehr erfüllt ist.
Einem ausreisepflichtigen Ehe- oder Lebenspartner sowie ausreisepflichtigen minderjährigen ledigen Kindern kann die Duldung für den gleichen Zeitraum erteilt werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach Ablauf der Beschäftigungsduldung besteht die Möglichkeit der Verlängerung. Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, kann alternativ auch der Übergang in eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in Betracht kommen (zum Beispiel Aufenthaltsgewährung aufgrund nachhaltiger Integration nach § 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung nach § 19d AufenthG).