Wenn Ihr Unternehmen öffentliche Aufträge für Behörden des Landes oder sonstige teilnehmende öffentliche Auftraggeber erbringt, können Sie elektronische Rechnungen beim Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) einreichen.
Folgende Übertragungskanäle können Sie für das Einreichen der elektronischen Rechnung nutzen:
- Hochladen/Upload
- E-Mail
- PEPPOL (seit dem 14. März 2022)
Ihre elektronischen Rechnungen werden automatisiert auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend werden sie dem Rechnungsempfänger anhand der Leitweg-ID bereitgestellt.
Die Leitweg-ID bekommen Sie von Ihrem Auftraggeber, sie muss in der elektronischen Rechnung angegeben werden.
Damit Sie Ihre elektronische Rechnungen einreichen können, müssen diese bestimmte Anforderungen erfüllen.
Sie müssen
- maschinenlesbar sein und
- in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen (als XML-Dokument, Bilddatei reicht nicht, PDF-Dokument nur, wenn es die Spezifikation ZUGFeRD erfüllt).
Seit dem 1. Januar 2022 sind Sie verpflichtet, elektronische Rechnungen zu stellen, wenn Sie Leistungen für die öffentliche Verwaltung auf Landesebene erbringen. Davon ausgenommen sind Rechnungen, die
- den Betrag von EUR 1.000 netto nicht überschreiten (und bis zum 31.12.2025 ausgestellt wurden) oder
- geheimhaltungsbedürfte Rechnungsdaten aufweisen.
Diese Verpflichtung gilt nicht für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung auf kommunaler Ebene.
Hinweis: Beachten Sie, dass Sie als Rechnungssteller elektronische Rechnungen im Originalformat elektronisch aufbewahren müssen.