Was erledige ich wo?

Unter dem Thema „Was erledige ich wo“ finden die Bürger und Bürgerinnen die wichtigsten Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung und von anderen Behörden.
Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den dafür zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterungen für Betriebe (zum Beispiel Handwerkerparkausweis)

Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Zuständige Stelle

die Straßenverkehrsbehörde (Stadtverwaltung oder Landratsamt)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Verfahrensablauf

  • Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
  • Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die Behörde überprüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheins

Gegebenenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich.

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

Freigabevermerk

23.07.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg