Was erledige ich wo?

Unter dem Thema „Was erledige ich wo“ finden die Bürger und Bürgerinnen die wichtigsten Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung und von anderen Behörden.
Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den dafür zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Fahrlehrerlaubnis

Ausstellung einer Fahrlehrerlaubnis für die Klassen A,BE,CE,DE

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind eine Antragsstellung sowie gegebenenfalls das Einreichen der erforderlichen Unterlagen.

Verfahrensablauf

Nach Antragsstellung erfolgt die Prüfung und die Bekanntgabe des Ergebnisses.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Geburtsurkunde
  • Lebenslauf
  • Ein Zeugnis oder ein Gutachten über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung und eine Bescheinigung oder ein Zeugnis über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C geforderten Anforderungen an das Sehvermögen, die bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sind
  • amtlich beglaubigte Abschrift/Ablichtung des Führerscheines (Voraussetzung ist der Besitz der Klasse, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll)
  • Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vortbildung
  • Bescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte übe die Teilnahme an einem Lehrgang
  • Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung
  • Führungszeugnis

Kosten

befristete Fahrlehrerlaubnis: 45,20 Euro

Erweiterung auf Unbefristete Fahrlehrerlaubnis: 45,20 Euro