Sie beabsichtigen, geschäftsmäßig oder gegen Entgelt Güter in Deutschland mit Kraftfahrzeugen zu transportieren?
Und Sie setzen Fahrzeuge ein, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen beträgt?
Dazu benötigen Sie eine Gemeinschaftlizenz, die von der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde (Betriebssitz) ausgestellt wird. Bis Februar 2026 war für innerdeutschen Güterverkehr eine Güterkraftverkehrserlaubnis erforderlich. Für grenzüberschreitenden Güterverkehrbenötigte man eine Gemeinschaftslizenz. Seit 27. Februar 2026 existiert sowohl innerdeutsch als auch grenzüberschreitend nur noch die Gemeinschaftslizenz.
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
Bei Grenzüberschreitendem Güterverkehr ist bereits bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen eine Gemeinschaftslizenz erforderlich. Bei rein innerdeutschem Güterverkehr gilt die Pflicht, eine Gemeinschaftslizenz zu beantragen, aber erst ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Darüber hinaus berechtigt sie zu innerstaatlichem Verkehr in anderen EU- beziehungsweise EWR-Staaten (Kabotageverkehr).
Eventuell ist für den Transport zusätzlich eine CEMT-Genehmigung erforderlich. Mit dieser Genehmigung dürfen Sie Güter im grenzüberschreitenden gewerblichen Straßengüterverkehr zwischen 43 CEMT-Mitgliedstaaten befördern, Be- und Entladeort müssen in zwei der dem Abkommen angeschlossenen europäischen Staaten liegen. Dies sind die EU- beziehungsweise EWR-Staaten sowie eine Vielzahl ost- und südosteuropäischer Staaten. Für CEMT-Genehmigungen ist das Bundesamt für Güterverkehr zuständig.
Verkehr mit Drittstaaten (nicht EU- oder EWR-Staaten)
Für Transporte in Drittstaaten, welche nicht zum EU oder EWR-Wirtschaftsraum gehören, benötigen Sie für den innerdeutschen Streckenteil eine Gemeinschaftslizenz. Für die Streckenanteile in Drittstaaten können Sie "Bilaterale Genehmigungen" erhalten. Hierfür ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität zuständig.
Achtung: Wenn Sie im Rahmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs in oder durch die Schweiz fahren, benötigen Sie eine gültige Gemeinschaftslizenz.
Hinweis: Nicht zum gewerblichen Güterkraftverkehr zählt der Werkverkehr. Unter Werkverkehr fällt die Beförderung von Gütern für eigene Zwecke. Der Transport oder die Auslieferung der Güter, die Sie selbst verbrauchen, herstellen oder weiterverarbeiten, darf nur eine Hilfstätigkeit sein.
Für den Werkverkehr benötigen Sie keine Gemeinschaftslizenz, müssen diesen aber beim Bundesamt für Logistik und Mobilität melden.