Was erledige ich wo?

Unter dem Thema „Was erledige ich wo“ finden die Bürger und Bürgerinnen die wichtigsten Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung und von anderen Behörden.
Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den dafür zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Gewerberegister - Auskunft beantragen

Öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.

Gewerbetreibende müssen bestimmte Vorgänge der Gemeinde anzeigen. Dazu gehören die An-, Um- und Abmeldung

  • eines Gewerbes,
  • einer Zweigniederlassung oder
  • einer Zweigstelle.

Das Verzeichnis dieser Meldungen in einer Gemeinde ist das Gewerberegister.

Hinweis: Die Auskunft gibt Daten der Gewerbean- oder ummeldung wieder. Sie werden von der zuständigen Stelle nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft.

Das gilt nicht für Informationen über abgemeldete Betriebe.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat

Bürgerbüro Kappel / Tourist-Info [Gemeinde Kappel-Grafenhausen]

Persönlicher Kontakt

Frau Monika Kocon

Bürgerbüro Kappel / Tourist-Info

Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:00 - 12:00 Uhr
Di 08:00 - 12:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Gebäude Rathaus Kappel
Raum 01 (Erdgeschoss)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden. Dazu gehören

  • der Name,
  • der Name des Geschäfts (Geschäftsbezeichnung),
  • die betriebliche Anschrift und
  • die angezeigte Tätigkeit.

Möchten Sie weitere Daten erhalten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen.

Ein rechtliches Interesse haben Sie beispielsweise, wenn Sie

  • Rechtsansprüche geltend machen wollen oder
  • sich auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden beziehen oder
  • Kredite an die Gewerbetreibenden vergeben.

Achtung: Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der zuständigen Stelle, ob sie Ihnen die Auskünfte erteilt.

Verfahrensablauf

Die Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Neben Angaben zu Ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, z.B.:

  • Name des Betriebs
  • Name der Gewerbetreibenden
  • die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift

Tipp: Je nach Angebot der Gemeinde stehen das Gewerberegister und Antragsformulare auch im Internet zur Verfügung.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen: Nachweis des rechtlichen Interesses wie

  • Schuldtitel,
  • Vertragskopien oder
  • Rechnungen

Kosten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

03.04.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg