Was erledige ich wo?

Unter dem Thema „Was erledige ich wo“ finden die Bürger und Bürgerinnen die wichtigsten Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung und von anderen Behörden.
Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den dafür zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Grundbuch - Namensberichtigung oder Umfirmierung beantragen

Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch eingetragenen Person oder Firma, können Sie eine Berichtigung des Grundbuchs beantragen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Das Grundbuchamt, das für den Ort des Grundstücks zuständig ist.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Ihr Name hat sich geändert, z.B. aufgrund Heirat oder Scheidung
  • Der Name Ihrer Firma hat sich geändert.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag schriftlich stellen.

  • Füllen Sie das Antragsformular aus.
  • Es muss von allen Personen, die bezüglich des von der Namensänderung betroffenen Rechts im Grundbuch stehen, unterschrieben werden.
  • Fügen Sie dem Antragsformular die erforderlichen Nachweise im Original bei.
  • Schicken Sie das Formular per Post an die zuständige Stelle. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.
  • Sofern weitere Unterlagen oder sonstige Ergänzungen erforderlich sein sollten, wird sich die für die Eintragung der Namensänderung/-berichtigung zuständige Person mit Ihnen nach Antragstellung in Verbindung setzen

Fristen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die Namensänderung im Original
    Beispiel: Eheurkunde, Scheidungsbeschluss, Handelsregisterauszug

Kosten

Keine.

Rechtsgrundlage

Grundbuchordnung GBO

  • § 12c
  • § 71 ff.

Freigabevermerk

06.10.2021 Justizministerium Baden-Württemberg