Als Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischer Psychotherapeut sowie als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in Baden-Württemberg müssen Sie sich bei der Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg anmelden.
Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,
- die Berufsinteressen ihrer Mitglieder zu vertreten,
- deren Weiter- und Fortbildung zu fördern und
- die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.
Hinweis: Wenn Sie Ihre psychotherapeutische Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie auf Antrag freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein. Personen, die sich in Ausbildung zum/ zur Psychologischen Psychotherapeuten/Psychotherapeutin oder zum/ zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. -psychotherapeutin nach dem PsychThG in der bis zum 31.08.2020 geltenden Fassung befinden (PiAs) können ebenfalls freiwillige Mitglieder werden.