Was erledige ich wo?

Unter dem Thema „Was erledige ich wo“ finden die Bürger und Bürgerinnen die wichtigsten Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung und von anderen Behörden.
Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den dafür zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

SEPA-Lastschriftmandat erteilen

Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen.

Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge.

Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Die Stelle, die Sie zur Zahlung auffordert.

Gemeindekasse [Gemeinde Kappel-Grafenhausen]

Persönlicher Kontakt

Frau Simone Schießle

Gemeindekasse mit Vollstreckungsstelle

Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:00 - 12:00 Uhr
Di 08:00 - 12:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 Uhr
Fr geschlossen
Gebäude Rathaus Kappel
Raum 24 (2. OG)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie müssen regelmäßig oder einmalig Geld an eine andere Stelle zahlen.

Die zuständige Stelle bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.

Verfahrensablauf

Je nach Angebot der zuständigen Stelle können Sie das Mandat online oder schriftlich erteilen.

Wenn Sie es schriftlich erteilen:

  • Füllen Sie das Ihnen von der zuständigen Stelle bereitgestellte Formular vollständig aus.
  • Drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie es im Original per Post an die zuständige Stelle.

Fristen

Keine

Das SEPA Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig:

  • Es erlischt automatisch, wenn in dieser Zeit kein Betrag abgebucht wurde.
  • Bucht die zuständige Stelle in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36-Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.

Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

zeitnah

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

Stand: 06.10.2022

Verantwortlich: Finanzministerium, Innenministerium